Was macht die Feuerwehr?
RETTEN, LÖSCHEN, BERGEN und SCHÜTZEN – 24 STUNDEN – 7 TAGE DIE WOCHE – und das Ganze FREIWILLIG
Im Bundesland Salzburg ist jede Gemeinde gesetzlich verpflichtet eine eigene Feuerwehr aufzustellen. Rechtlich gesehen ist die Feuerwehr eine Einrichtung der jeweiligen Gemeinde. Die Aufgaben der Feuerwehr sind im Salzburger Landesfeuerwehrgesetzt festgelegt:
„Die Feuerwehr hat die Aufgabe, bei Katastrophen und öffentlichen Notständen aller Art, insbesondere bei Bränden und Unglücksfällen, die Gefahren abzuwehren, die der Allgemeinheit oder einzelnen Personen oder in größerem Umfang Sachen drohen sowie Schäden zu beheben, die aus solchem Anlass entstanden sind (Einsatz). Der Feuerwehr obliegt es auch, für solche Notstände nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften vorzusorgen. Sie kann weiters nach Maßgabe dieses Gesetzes technische und persönliche Leistungen erbringen, für die sie ihrer Einrichtung nach besonders geeignet ist.“